Compliance und Rechtssicherheit

Was „revisionssicher“ bei uns technisch bedeutet – nachprüfbar, nicht als Werbeversprechen.

Aufbewahrungspflichten

In Österreich verlangt § 132 BAO eine Aufbewahrung von sieben Jahren für Bücher, Aufzeichnungen und die zugehörigen Belege. Die digitale Aufbewahrung ist zulässig, die Unterlagen müssen aber vollständig, geordnet und lesbar bleiben.

Für deutsche Geschäftspartner gelten die GoBD mit Aufbewahrungsfristen von acht bis zehn Jahren. Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass ein gewöhnliches Dateisystem diese Anforderungen nicht erfüllt.

Wie wir Unveränderbarkeit erzwingen

Eine Ablage, aus der sich Dokumente einfach löschen lassen, erfüllt den Anspruch nicht. Deshalb greifen bei uns zwei Ebenen ineinander:

1. In der Anwendung

Jedes Dokument bekommt beim Ablegen ein Fristende, abgeleitet aus Kategorie und Ablagejahr. Löschen blendet das Dokument nur aus und schreibt einen Protokolleintrag – die Datei bleibt bestehen.

2. Im Speicher

Zusätzlich sperrt der Objektspeicher jede Datei bis zum Fristende gegen Änderung und Löschung (S3 Object Lock im Compliance-Modus). Auch ein Fehler in der Anwendung kann ein Dokument innerhalb der Frist nicht entfernen.

Nach Ablauf der Frist ist eine Löschung möglich – als eigener, protokollierter Vorgang, nicht per Knopfdruck im Alltag.

Datenstandort und Datenschutz

  • Betrieb auf eigener Infrastruktur in Österreich, kein US-Cloud-Anbieter im Hintergrund.
  • Kein Datentransfer in Drittstaaten.
  • Zugriffsprotokoll je Dokument – Grundlage für Auskunftsersuchen nach DSGVO.
  • Tägliche Sicherung von Datenbank und Dokumenten auf ein getrenntes Ziel.
  • Auf dieser Website kein Tracking und keine Cookies von Drittanbietern.

Was wir nicht behaupten

Wir stellen die Technik bereit, mit der Sie Ihre Aufbewahrungs- pflichten erfüllen können. Ob Ihre konkrete Belegart welcher Frist unterliegt und ob Ihre Prozesse insgesamt den Anforderungen genügen, beurteilt Ihre Steuerberatung – dazu geben wir keine verbindliche Auskunft.

Platzhalter: fachliche Prüfung ausständig

Die Aussagen auf dieser Seite sind werbewirksam und zugleich rechtlich sensibel. Vor dem Live-Gang muss der Text fachlich bzw. rechtlich geprüft werden (siehe MARKETING-SITE.md, Abschnitt 8). Insbesondere sind die konkreten Fristangaben und der Begriff „revisionssicher“ zu bestätigen.